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Verfassungskrise in Sachsen-Anhalt (Teil 2)

  • vor 13 Stunden
  • 11 Min. Lesezeit
Kung-Fu-Tänze von Robotern und Menschen

Vom IBG-Skandal zur Prüfungsverweigerung: Wie Sachsen-Anhalt sein politisches Gedächtnis verliert – und so wieder zum Prüfungsfall wird

Ein Land, das aus einem Skandal keine Pflicht zur Prüfung gewinnt,

hat ihn nicht aufgearbeitet, sondern nur überlebt.

Im ersten Teil dieser Reihe ging es um eine Petition, mit der ich mich gegen den Umgang von Justiz, Staatsanwaltschaften, Justizministerium und Landtagsgremien mit meiner seit Jahren geführten Auseinandersetzung in Sachsen-Anhalt gewandt hatte. Es ging zugleich um eine von mir veranlasste strafrechtliche Prüfung des Petitionsausschusses und des Landtagspräsidenten bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der Petitionsausschuss hatte mein Anliegen mit einer sachlich nicht haltbaren Begründung abgelehnt und dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser zweite Teil richtet den Blick auf eine weitere Stelle, die mit demselben Komplex befasst war: den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt. Meinen Schriftverkehr mit ihm gibt es hier.

Im September vergangenen Jahres bat ich dessen Präsidenten um Prüfung. Der Landesrechnungshof wacht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes; deshalb lag für mich nahe, auch den Umgang mit öffentlichen Mitteln, Förderstrukturen, Petitionen und Strafanzeigen in den Blick zu nehmen. Konkret ging es um die Behandlung meiner Petitionen durch Petitions- und Rechtsausschuss des Landtags sowie um den Umgang der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Justizministeriums mit meinen Strafanzeigen gegen einen Vorsitzenden Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Am Ende machte ich dieselbe Erfahrung wie zuvor beim Petitionsausschuss: Die inhaltliche Prüfung blieb aus.

Dieser Artikel fragt, was dieses Ausweichen bedeutet – politisch, institutionell und mit Blick auf ein Land, das aus früheren Fördermittel- und Kontrollskandalen eigentlich gelernt haben müsste. Er fragt auch, welche Gründe den Präsidenten des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt bei seiner Entscheidung geleitet haben könnten.

Die Wege des Herrn sind unergründlich, heißt es im Volksmund. Der Gedanke geht zurück auf den Brief des Apostels Paulus an die Römer (Römer 11, 33–36):

O welch eine Tiefe des Reichtums, beides, der Weisheit und der Erkenntnis Gottes! Wie unbegreiflich sind seine Gerichte und unerforschlich seine Wege! Denn »wer hat des Herrn Sinn erkannt, oder wer ist sein Ratgeber gewesen«? Oder »wer hat ihm etwas zuvor gegeben, dass Gott es ihm zurückgeben müsste?« Denn von ihm und durch ihn und zu ihm sind alle Dinge. Ihm sei Ehre in Ewigkeit!

Das Leben hält viele Erfahrungen bereit, diesem Gedanken nachzuhängen: Welch ein Wunder, welch ein Glück oder Unglück, welch eine Fügung des Schicksals. Nicht selten kann man diesem Gedanken auch nachhängen, wenn es um menschliches Handeln geht.

Doch während das Unergründliche Gottes Demut gebietet, darf das Unergründliche menschlichen Handelns nicht zur Entlastung werden. Wo Menschen handeln, wo Ämter entscheiden, wo Kontrollinstanzen prüfen oder nicht prüfen, ist Unergründlichkeit kein Schicksal. Sie muss als Aufforderung verstanden werden, der Natur des Handelns auf die Spur zu kommen. Denn auch das Ausweichen hat Gründe. Auch Nichtprüfung folgt nicht einfach aus dem Nichts. Sie steht in Zusammenhängen, schützt Interessen, vermeidet Konflikte und erzeugt Wirkung. Gerade deshalb beginnt politische Analyse dort, wo eine Entscheidung nicht erklärt, sondern nur formal erledigt wird.

Unergründlich blieb für mich vor allem eines: wie der Präsident des Landesrechnungshofs auf meine Prüfungsanregung reagierte. Ich hatte ihn gebeten zu untersuchen, wie Staatsanwaltschaften, Justizministerium sowie Petitions- und Rechtsausschuss des Landtags mit einer Strafanzeige gegen einen Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt und der daraus hervorgegangenen Petition umgegangen waren. Später erweiterte ich die Anregung um eine zweite Spur: den Umgang des Landes mit Fördermitteln, die in eine mit öffentlichen Geldern unterstützte Innovation – meine Lesemaschine MIRAKEL – geflossen waren und dort einem vermeidbaren Werteverzehr ausgesetzt wurden – mit Wissen relevanter Entscheidungsträger in Sachsen-Anhalt. Seine letzte Antwort, vom 15. Januar 2026, lautete:

Die Vielzahl der Überprüfungen auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung, der Justiz und der Politik bestärken mich in der Auffassung, dass die Verfahren ordnungsgemäß bearbeitet worden sind

....

Ich kann aus Ihren Ausführungen ersehen, dass Sie meine Auffassung nicht teilen werden. Gleichwohl sehe ich mit dieser Antwort Ihr Anliegen als erledigt an und bitte Sie, von weiteren Schreiben in dieser Sache Abstand zu nehmen, da eine andere Antwort meinerseits nicht erfolgen wird.

Dem stand meine eigene Aufarbeitung entgegen: rund 300 Seiten Fakten und Analyse. Doch wie schon der Petitionsausschuss – siehe Teil 1 von Verfassungskrise in Sachsen-Anhalt – hielt auch der Landesrechnungshof unbeirrt an der Behauptung fest, die vorherigen Institutionen hätten die Sache bereits ordnungsgemäß geprüft.

Dabei verpflichtet die Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt den Landesrechnungshof zur Überwachung und Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes – und damit auch zu der Frage, ob eingesetzte Fördermittel ihren Zweck erfüllen oder in Werteverzehr umschlagen. Es geht nicht nur um die formale Vergabe und den anfänglichen Mitteleinsatz, sondern ebenso um den nachhaltigen Erfolg und Werterhalt der geförderten Vorhaben. Werden investierte Fördermittel durch das Handeln oder Fehlverhalten Dritter beschädigt und dadurch vorzeitig oder vermeidbar entwertet – verfehlt die Förderung also ihren ursprünglichen Zweck –, berührt das den Prüfungs- und Beanstandungsauftrag des Rechnungshofs unmittelbar. Das gilt besonders dann, wenn staatliche Stellen dieses Risiko durch eklatante Kontrolldefizite, Aufsichtsversagen oder unzureichende Projektsteuerung erst ermöglicht oder wissentlich hingenommen haben.

Wo öffentliche Mittel, Bürgschaften, Beteiligungen und ein möglicher Werteverzehr zusammentreffen, geht es nicht mehr um eine private Angelegenheit, sondern um die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes selbst. Es geht nicht um einen Rechtsstreit, sondern um die Frage, ob eingesetzte öffentliche Mittel ihrem Zweck entsprechend gewirkt haben, ob erkennbare Risiken geprüft wurden und ob staatliche Stellen ihrer Verantwortung für Werterhalt, Kontrolle und Schadensvermeidung nachgekommen sind.

Wenn ein Landesrechnungshof seine Ablehnung einer Prüfung damit begründet, dass es zuvor „auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung, der Justiz und der Politik“ bereits eine Vielzahl von Prüfungen gegeben habe, bedeutet das praktisch die Selbstaufgabe der eigenen Kontrollfunktion – und das angesichts einer Erfahrung, die im weiteren Verlauf dieses Artikels noch aufzuarbeiten sein wird: der IBG-Affäre, in der Landespolitik und Justiz wegen Vorwürfen von Fördergeldmissbrauch, Mauscheleien, Verschleppung und politischer Einflussnahme auf die Justiz in den Blick gerieten.

Doch den Präsidenten des Landesrechnungshofs interessierte das offenbar nicht. So schrieb ich ihm:

Der Fall Liske ist der eigentliche Skandal in der Fallgruppe IBG, denn Korruption und Vetternwirtschaft gab es schon immer, aber den erfolgreichen Einsatz von Fördermitteln zu behindern, ist schon von besonderer Art.

Was aber konnte der Grund gewesen sein, in meinem Fall die Landeshaushaltsordnung nicht anzuwenden – und dabei auszublenden, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) später eine Rückforderung von EU-Fördergeldern in Höhe von 162,3 Millionen Euro im Zusammenhang mit derselben Fördermittelstruktur empfahl? Diesen Gründen sollen die folgenden Betrachtungen nachgehen.

Vorgeschichte

Der Blick muss zunächst mehr als zwanzig Jahre zurückgehen. Im Oktober 1995 kündigte die Stadtsparkasse Magdeburg ohne Ankündigung und Begründung einen Kredit – ein Vorgang, der mich nach einer Erfahrung während der Armeezeit ein zweites Mal in die Nähe des Selbstmords trieb. Um meine Firma nicht aufgeben zu müssen, blieb mir nur, weitere Kredite bei Stadtsparkasse und KfW aufzunehmen und eine Beteiligung der Innovations- und Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (IBG) einzugehen. Es war unsäglich, wie die Stadtsparkasse weiter mit mir umging; und wenn ich später das Handeln des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt als Weiße Folter einordnete, so hatte das noch eine ganz andere Qualität. Stadtsparkasse, Bürgschaftsbank, IBG, IHK und weitere Strukturen gehörten zu einem Geflecht, in dem Politik, Interessengruppen, Banken und Wirtschaft mit öffentlichen Mitteln jonglierten und Landesinteressen wie auch Perspektiven oft nur als Hülle dienten, um individuelle Interessen zu bedienen.

Bereits im Juni 2006 wandte ich mich an den damaligen Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. Mein Argument: Das Verhalten der Sparkasse und das Wegsehen zuständiger Stellen drohten eine Entwicklung zu vernichten, in die rund vier Millionen Euro geflossen waren – Innovationsförderung, Beteiligung, Kredite und meine gesamten Umsätze. Ich schrieb ihm:

Es ist nach meiner Anschauung nicht einzusehen, dass eine mit ca. 4 Millionen EUR – Innovationsförderung, Beteiligung, Kredite, die gesamten Umsätze – voran getriebene Innovation, mit der ein darbendes Land wie das Unsere hausieren und Innovationsfähigkeit darstellen könnte, durch Handlungen vernichtet wird, für die Worte zu nennen ich mich noch immer zurückhalte, da ich nach wie vor nach einem Ausweg suche.

In meiner Verzweiflung erstattete ich im Juli 2006 gegen das Wirtschaftsministerium – ohne Erfolg – Anzeige wegen Verstoßes gegen das Mittelstandsförderungsgesetz. Auch an den damaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs, Ralf Seibicke, wandte ich mich. Auch dort ging es im Kern um dieselbe Frage: Darf ein Land zulassen, dass eine mit öffentlichen Mitteln mitfinanzierte Innovation zugrunde geht, während die zuständigen Stellen gegenseitig auf jeweils andere Zuständigkeiten verweisen?

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit unserer Entwicklung MIRAKEL inzwischen eigentlich etwas zur Verfügung, mit dem es in den Bereichen eGovernment, Bildung und Wirtschaftsentwicklung für vielfältigste Probleme Lösungen schaffen und innovative Zielsetzungen verfolgen könnte, ohne dass es teure Software und noch teurere Projekte von außen importieren müsste.

Diese Vorgeschichte ließe sich noch sehr viel ausführlicher erzählen. Hier dient sie vor allem der Einordnung in einen Fall, der Sachsen-Anhalt überregionale – man kann sagen, internationale – Aufmerksamkeit einbrachte: die IBG-Affäre.

Die IBG-Affäre

Es war vor allem das Handelsblatt, das den Skandal 2013 überregional bekannt machte. Die IBG-Affäre gilt bis heute als einer der schwersten Fördermittelskandale Sachsen-Anhalts. Im Zentrum stand die landeseigene Innovations- und Beteiligungsgesellschaft (IBG), die mit staatlichen Mitteln und EU-Strukturfonds eigentlich kleine, innovative Start-ups in der Region stärken sollte. Stattdessen wurden Millionenbeträge veruntreut, zweckentfremdet und flossen intransparent in Netzwerke aus Management, Beteiligungen und politischer Nähe flossen intransparent in Netzwerke aus Management, Beteiligungen und Politiknähe. Teilweise gelangten Gelder in Briefkastenfirmen, ohne dass die vertraglich zugesicherten Arbeitsplätze vor Ort entstanden. In der Folge gerieten Finanz- und Wirtschaftsministerium wegen massiven Kontrollversagens unter Druck. Im Fadenkreuz stand insbesondere Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), da die missbräuchlichen Strukturen im Wesentlichen während seiner vorangegangenen Amtszeit als Wirtschaftsminister und Aufsichtsratsvorsitzender der IBG entstanden waren. Für Haseloff war diese Krise kein Novum: Schon der Müllskandal im Jerichower Land und die Dessauer Fördermittelaffäre hatten eklatante Defizite in der Aufsichtsführung sichtbar gemacht.

Um dieses Staatsversagen aufzuarbeiten, forderte die Opposition politische Konsequenzen – und stieß zunächst auf den entschiedenen Widerstand der Regierungskoalition. Der damalige finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Barthel, versuchte anfangs, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abzuwenden.

Dazu benötigt man aber keinen zusätzlichen steuergeldfinanzierten Untersuchungsausschuss. Das kann man auch mit den vorhandenen Ausschüssen klären, wie die Sondersitzung der Ausschüsse für Finanzen sowie Wissenschaft und Wirtschaft im August gezeigt hat.

Am Ende setzte das Minderheitenrecht der Opposition den Untersuchungsausschuss durch. Über zweieinhalb Jahre rekonstruierte das Gremium die mangelhafte Dienst- und Fachaufsicht der Ministerien und forderte 2016 in einem knapp 300 Seiten starken Abschlussbericht eine Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Kontrollmechanismen. Noch während der Ausschussarbeit vollzog sich ein bemerkenswerter Seitenwechsel: Kay Barthel wurde Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt. Damit war er fortan nicht mehr Fraktionspolitiker, sondern oberster Finanzkontrolleur des Landes – also genau derjenige, der Werteverzehr, Zweckverfehlung und unzureichende Sicherung öffentlicher Mittel zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden hätte.

Parallel dazu weitete sich die Affäre auf europäischer Ebene aus, weil erhebliche Summen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammten. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schaltete sich ein und sah gravierende Verstöße gegen Fördervorgaben. Öffentlich wurde später über eine von OLAF empfohlene Rückforderung von 162,3 Millionen Euro berichtet. Selbst wenn die haushaltsrechtliche Abwicklung am Ende nicht als einfache Überweisung dieser Summe nach Brüssel zu verstehen ist, blieb der politische Befund schwer: Sachsen-Anhalt hatte bei der Verwaltung öffentlicher Fördermittel ein Kontrollproblem von landesweiter und europäischer Bedeutung.

Der übersehene Prüfungsfall

Dass mein Fall in dieser Aufarbeitung keine Rolle spielte, obwohl ich früh an Dr. Haseloff, an den Präsidenten des Landesrechnungshofes, an Abgeordnete und weitere Stellen schrieb, wurde mir erst Jahre später in seiner ganzen Bedeutung bewusst. Denn der Untersuchungsausschuss hatte sich gerade nicht nur mit Einzelfällen persönlicher Bereicherung zu befassen. Sein Auftrag reichte weiter. Er sollte auch klären, ob durch Handeln oder Unterlassen der Landesregierung und nachgeordneter Stellen Unternehmen wirtschaftlich geschädigt wurden, an denen die IBG oder ihre Fonds- und Tochtergesellschaften beteiligt waren:

Der Ausschuss soll für den Zeitraum von 1997 bis Oktober 2013 untersuchen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und auf welche Weise durch Handeln oder Unterlassen der Landesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft (ehemals Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) und des Ministeriums der Finanzen und nachgeordneter Behörden und Einrichtungen, ... Unternehmen, an denen eine Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, der IBG Innovationsbeteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH oder der Tochter- oder Fondsgesellschaften der genannten Gesellschaften erfolgte, möglicherweise wirtschaftlich geschädigt wurden.

Im Abschlussbericht findet sich zudem eine Empfehlung, die meinen Fall in ihrer Fragestellung geradezu berührt:

Für das Engagement des Landes im Bereich des öffentlichen Risikokapitals werden folgende Empfehlungen formuliert: In einem ersten Schritt muss analysiert werden, inwiefern tatsächlich ein Versagen des Risikokapitalmarktes besteht. Wieviele Fälle gibt es, in denen junge, innovative Gründerinnen und Gründer in Sachsen-Anhalt trotz eines innovativen Unternehmensansatzes aus finanziellen Gründen gescheitert sind?

Diese Frage hätte mich erreichen müssen. Sie hätte MIRAKEL erreichen müssen. Sie hätte die Briefe erreichen müssen, in denen ich schon Jahre vorher auf Probleme aufmerksam machte. Eine Aufarbeitung, die eine solche Frage stellt und zugleich einen früh dokumentierten Fall dieser Art nicht verarbeitet, bleibt hinter ihrem eigenen Anspruch zurück.

Bis heute frage ich mich, ob Reiner Haseloff meine Anzeige persönlich nahm – und ob meine Einbeziehung verhindert wurde, weil ich schon Jahre zuvor auf die Probleme aufmerksam gemacht hatte. Mein Fall war zudem von besonderer Art. An den Präsidenten des Landesrechnungshofs schrieb ich im Januar:

Der Fall Liske ist der eigentliche Skandal in der Fallgruppe IBG, denn Korruption und Vetternwirtschaft gab es schon immer, aber den erfolgreichen Einsatz von Fördermitteln zu behindern, ist schon von besonderer Art.

Kay Barthel und die politische Erinnerung

Vor diesem Hintergrund werden die unergründlichen Wege erklärlich – und gegen die folgende These helfen nur Argumente, keine Beteuerungen: Als CDU-Landtagsabgeordneter und finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion hat Kay Barthel politisch mit dazu beigetragen, dass Ministerpräsident Reiner Haseloff aus der IBG-Affäre unbeschadet hervorging. In der Folge wurde er Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt. Jahre später, ausgerechnet im Vorfeld der kommenden Landtagswahlen, scheint er sich verpflichtet zu fühlen, weiteres Ungemach von Reiner Haseloff und der CDU fernzuhalten. Dafür ist er bereit, seine Pflichten aus der Landeshaushaltsordnung zu ignorieren, den Werteverzehr bei Fördermitteln zu übersehen – und Sachsen-Anhalt ausgerechnet dort ungeprüft zu lassen, wo die eigene Geschichte des Landes zur Prüfung verpflichten müsste.

Was Sachsen-Anhalt lernen muss

Im Dessauer Fördermittelskandal ging es um missbrauchte EU- und Landesmittel und ministerielle Verantwortung. Im Müllskandal um Möckern und Vehlitz ging es um illegale Ablagerungen, Kontrollversagen und die Frage, wann das Ministerium was wusste. In der IBG-Affäre ging es um private Managementstrukturen, Aufsicht und verlorene öffentliche Zweckbindung. Die Vorgänge sind nicht identisch, aber gerade deshalb sind sie aufschlussreich. Sie zeigen, wie ein Land seine Skandale überstehen kann, ohne aus ihnen eine dauerhafte Pflicht zur Prüfung zu gewinnen.

Meine Initiative gegenüber dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt ist insofern nicht einfach ein weiteres Detail im Rahmen der IBG-Affäre. Sie ist ein Lehrstück. Sie führt zu der Frage, ob öffentliche Mittel ihrem Zweck entsprechend wirken, ob Kontrolle früh genug einsetzt, ob politische Verantwortung wirklich Verantwortung bedeutet – und ob ein Land bereit ist, aus Schaden klüger zu werden. Dass der Landesrechnungshof damals scharf kritisierte und später erneut wegen mangelnder Lernbereitschaft der Landesregierung Kritik übte, ist keine historische Fußnote. Es ist ein Maßstab für die Gegenwart – ein Maßstab, der offensichtlich noch immer nicht wirkt.

Ein Land verliert sein politisches Gedächtnis nicht dadurch, dass es seine Skandale vergisst. Es verliert es, wenn deren Lehren keine Pflicht mehr erzeugen. Sachsen-Anhalt weiß, wohin fehlende Kontrolle führen kann. Es weiß, dass Förderpolitik eine besondere Verantwortung für den bestimmungsmäßigen und nachhaltigen Einsatz der Mittel bedeutet. Es weiß, dass sich Verantwortung hinter privaten Managementstrukturen, Aufsichtsräten, Ministerien, Ausschüssen und Behörden verlieren kann. Es weiß, dass die Europäische Union sehr genau hinsieht, ob mit ihren Mitteln sorgsam umgegangen wird. Es weiß all das – und handelt doch in meinem Fall so, als sei Nichtprüfung die vernünftigste Form der Erledigung.

Darin liegt für mich auch hier die Verfassungskrise. Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt macht sich gemein und schützt Strukturen, zu deren Prüfung er gesetzlich verpflichtet ist – doch statt unabhängig zu prüfen, handelt er, als sei er politisch verpflichtet. Die Krise zeigt sich im inneren Substanzverlust einer Ordnung, die formal funktioniert und materiell wegschaut. Schreiben werden beantwortet, Verfahren werden geführt, Zuständigkeiten werden geprüft, Beschlüsse werden gefasst. Doch der Kern wird nicht berührt. Die Wahrheit bleibt draußen, während die Form drinnen ihre Ordnung wahrt.

Nur die Wahrheit lässt hoffen. Sachsen-Anhalt benötigt keine weitere Kultur der Zuständigkeitsvermeidung, keine weitere Kunst des höflichen Abtropfenlassens, keine weitere Verfeinerung institutioneller Selbstberuhigung. Es benötigt eine Kultur der Prüfung, die nicht fragt, wie man unangenehme Vorgänge erledigt, sondern was sie über das Land sagen. Es benötigt eine Politik, die aus vergangenen Skandalen nicht nur Berichte gewinnt, sondern Pflichten. Es benötigt Institutionen, die einander nicht schützen, sondern einander am Recht messen.

Das Schweigekartell in Sachsen-Anhalt mag weiter den Eindruck haben, meinen Fall aussitzen zu können. Aber es setzt damit mehr aufs Spiel als mein Recht. Es setzt die Zukunftsfähigkeit eines Landes aufs Spiel, das vor gewaltigen Herausforderungen steht und Wahrheit nicht als Luxus behandeln kann, sondern als Voraussetzung jeder Erneuerung benötigt.

Und nebenbei erlaube ich mir, auch mein eigenes Recht einzufordern.

Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keine Ignoranz, keine Selbstgefälligkeit, keine Dummheit, keinen Trick, keinen Schwindel, keinen Betrug, kein Laster, das der Auseinandersetzung und der Offenlegung vorenthalten bleiben soll. Begegnet ihrer fehlenden Achtung durch Achtung, offenbart ihr Schweigen als Feigheit, ihre Logik als verlogen, ihre Reden zum Eigen- statt Gemeinnutz, ihre Intriganz anstelle ihrer Integrität, doch macht sie nicht vor aller Augen lächerlich, denn wir sind ein Volk, das nur zusammen eine Zukunft hat: Macht euch nicht mit ihnen gemein, sondern verändert euch durch die Auseinandersetzung mit ihnen. Und früher oder später wird die Meinung der Öffentlichkeit den Wert erkennen. Die Auseinandersetzung und die Wahrheit allein genügen wahrscheinlich nicht – aber sie sind

die einzigen Mittel, ohne die alle anderen versagen.



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